
Bei der Sitzung des Kirchenvorstandes im Oktober wurden neue Corona-Regeln beschlossen. Anbei der Beschluss im Wortlaut:
Hygienekonzept für Veranstaltungen im Bonhoefferhaus Fulda zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Anwendung des 3G-Konzeptes)
Bei sämtlichen Veranstaltungen der Bonhoeffergemeinde in Innenräumen gilt die 3G-Regel. Das bedeutet konkret:
- Einlass zu unseren Veranstaltungen erhalten Personen dann, wenn diese genesen, geimpft oder getestet sind. Ein amtlicher Nachweis darüber ist dem Veranstalter vorzulegen.
- Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren und nicht für Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
- Die Anerkennung von Negativnachweisen bzw. Tests regelt der § 3 der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen. Diese sind zurzeit:
- entweder ein amtlicher Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist,
- oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist,
- oder das ordentlich geführte Testheft für Schülerinnen und Schüler bzw. der Nachweis über regelmäßige Testung durch den Arbeitgeber.
- Es entfallen:
- der bisher einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 m,
- die Registrierung am Eingang,
- das Tragen einer medizinischen Maske am Platz.
- Reduzierter Gemeindegesang mit medizinischer Maske bzw. FFP-2-Maske ist gestattet.
Der Kirchenvorstand, 27.10.2021